Die Clienten, die derzeit in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen leben, erhalten derzeit folgende Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII:
- fachliche Leistung (Betreuung, Unterstützung, Begleitung)
- Wohnen
- Verpflegung / Ernährung
- Bekleidung
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung.
Die anfallenden Kosten werden derzeit vollständig vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Der Client leistet evtl. einen Kostenbeitrag an den überörtlichen Sozialhilfeträger, soweit das aus ihrem bzw. seinem Einkommen und Vermögen möglich ist.
Ab dem 01.01.2020 werden die Fachleistungen und die existenzsichernden Leistungen getrennt erbracht.
EINGLIEDERUNGSHILFE
(Fachleistungen nach dem SGB IX)
- Betreuung
- Unterstützung
- Begleitung
LEISTUNGEN FÜR DEN LEBENSUNTERHALT
(Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII)
- Wohnen
- Heizung
- Regelsatz der Regelbedarfsstufe 2 (für Verpflegung / Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Barmittel, etc.)
Für die Berechnung erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Artikel wurde im Softwaresystem ProSD die Leistungsart „Leistungsabrechnung“ entwickelt. Mit dieser Leistungsart können 10 Leistungsbereiche getrennt oder gemeinsam abgerechnet und an verschiedene Debitoren berechnet werden (bspw. auch an den Clienten / Betreuer des Clienten).
Mit der Leistungsabrechnung wird es zukünftig möglich sein, Artikel mit Mehrwertsteuer nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes abzurechnen.